Frankfurt am Main, den 12.04.2014 von Oliver Krautscheid
Am 27. November 2013 hat sich die große Koalition entschlossen, das Vorhaben einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten, in den Koaliationsvertrag aufzunehmen. Von der Regelung betroffen wären börsennotierte sowie voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen, also solche mit mehr als 2000 Arbeitnehmern in Deutschland. Dies sind in etwa 100 Unternehmen.
Im Folgenden findet sich eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen.
EU- Kommissarin Viviane Reding setzte am 14.11.2013 ein Gesetzesentwurf zur Frauenquote für Europas börsennotierte Unternehmen im zweiten Anlauf bei der EU- Kommissiondurch. Danach sollen alle börsennotierten Unternehmen bis 2020 einen Frauenanteil von 40 % in ihren Aufsichtsräten aufweisen. Rund 5000 europäische Unternehmen wären von der neuen Regelung betroffen.
Die neuen Regeln sollen nicht für börsennotierte mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern oder weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz gelten. Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung der Quote gibt es nicht. Strafen waren ursprünglich vorgesehen, wenn die Unternehmen bei der Berufung von Aufsichtsräten gegen „objektive“ Kriterien und gegen Transparenzregeln verstoßen. Dann sollten Maßnahmen wie Geldbußen, sowie die Annullierung der Wahl oder der teilweise Ausschluss von öffentlichen Aufträgen erfolgen. Von diesen Sanktionsmöglichkeiten wurde jedoch Abstand genommen. Damit ist die Frauenquote eine freiwillige Selbstverpflichtung.
Redings Vorschlag bedarf jedoch um vollgültiges Recht zu werden noch der Zustimmung vom Europaparlament und EU- Ministerrat.
Derzeitiger Stand der Diskussion um eine gesetzliche Frauenquote in Deutschland ist das Vorliegen von Leitlinien für ein „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“, ausgearbeitet von Familienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas. Geplant ist derweil, dass das neue Gesetz im Wesentlichen folgende drei Komponenten aufweisen.
Nr. 1: Eine feste Quote von 30 % für die Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen (etwa 100 Konzerne). Diese feste Quote soll für Aufsichtsräte anzuwenden sein, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden. Wird die Quote nicht erreicht, sollen als Konsequenz die für das unterrepräsentierte weibliche Geschlecht vorgesehenen Stühle im Aufsichtsrat frei bleiben müssen.
Nr.2: Die verbindlich aber der Höhe nach flexible Selbstverpflichtung für börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen (rund 3500 Firmen). Unternehmen sollen diese „verbindlichen Zielgrößen“ noch in der aktuellen Wahlperiode des Deutschen Bundestagserreichen und nicht nach unten berichtigen dürfen. Ausnahmen sind auch eingeplant. Branchen in denen typischerweise wenig Frauen arbeiten soll nicht abverlangt werden eine Quote von 30 % zu erfüllen. Diese Unternehmen müssten dann darlegen, warum sie die Quote verfehlt haben.
Nr.3: Des Weiteren ist eine Reform des Gleichstellungsgesetzes vorgesehen. Damit soll der Eindruck vermittelt werden, dass nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Vorgaben für die Wirtschaft sollen auch für den öffentlichen Dienst des Bundes gelten. Vom Bundesgleichstellungsgesetz sollen auch solche Unternehmen erfasst sein, an welche der Staat mit mehr als 50 % beteiligt ist- unabhängig davon, ob sie öffentlich-rechtliche oder privatwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Davon sind beispielsweise die Deutsche Bahn AG (100% Beteiligung) und die Fraport AG (51 % Beteiligung) betroffen.
Gegner der Frauenquote, wie unter anderem der Präsident des CDU-Wirtschaftsrates, Kurt Lauk, halten diese für reine Symbolpolitik. Das Geschlecht dürfe danach keinen Ersatz für eine richtige Qualifikation sein. Beispielhaft im negativen Sinne zeige der VW Konzern, dass eine Frauenquote dann auch schnell mal zur Ehefrauenquote werden kann. Noch eher aus gesellschaftlichem Druck als gesetzlicher Verpflichtung wurde eine Frau in den Aufsichtsrat des Konzerns berufen. Und zwar die Ehefrau von Ferdinand Piëch, dem Chef des Europas größten Autobauers, Ursula Piëch. Dieser Schritt wurde in diesem Falle jedoch nicht aus großzügiger, frauenfreundlicher Unternehmenspoltik vorgenommen, sondern um die Machtverhältnisse im Unternehmen zu sichern und das Unternehmen über den Tod von Ferdinand Piëch hinaus in der Familie zu halten. Die nicht vorzuweisende Qualifikation von Frau Piëch ist in diesem Fall unbedeutend. Frauenquote als Konzernstrategie. So kann die Quote auch ad absurdum geführt werden.
Wenn das Geschlecht bei der Besetzung eines Gremiums entscheidend ist und damit die Herkunft anstatt der Leistung, so stellt dies jedenfalls ein Rückschritt zu einem mittelalterlichen Prinzip dar. Die Frauenquote als Denkansatz für eine andere Unternehmenspolitik ist jedoch sehr zu begrüßen.
Ob es wirklich eine gesetzliche Regelung dazu geben wird und wie diese dann konkret aussieht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen. Es bleibt abzuwarten.
Pro
Contra