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Best Practice des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main, den 27.06.2013 von Oliver Krautscheid


Der Arbeitskreis Externe und Interne Überwachung der Unternehmung der Schmalenbach- Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V (AKEIÜ) trägt folgende Vorschläge zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit in einer börsennotierten Aktiengesellschaft im Sinne einer best practice. DIE AKEIÜ gibt Empfehlungen in Bezug auf die Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses von Unabhängigkeit und Qualifikation sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Darüber hinaus wird die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder, deren Arbeitsweise und die Beendigung der Aufsichtsratstätigkeit beleuchtet.

  • Eine Ressortbildung im Aufsichtsrat zur Sicherstellung einer höheren fachlichen Kompetenz. Es wird eine Ressortbildung analog zu den Vorstandsressort als zielführend erachtet.
  • Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitglieder; Sicherstellung der Einsatzbereitschaft. Da die Anforderungen an die Unabhängigkeit  von Aufsichtsratsmitgliedern nicht explizit geregelt sind, sollten sich diese an den Anforderungen für den Abschlussprüfer gemäß § § 319, 319 a HGB orientieren.
  • Einzelwahl der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder auf Vorschlag des Gesamtaufsichtsrates
  • Reformierung der Vergütungspraxis für Aufsichtsräte. Vorgeschlagen wird eine  erfolgsunabhängige Vergütung. Da variable Vergütungszahlungen eine Anreizfunktion haben, die mit bei der Aufsichtsratstätigkeit unangebracht ist. Eine leistungsorientierte Vergütung wird als sachgerecht bewertet.
  • Extern moderierte Selbstevaluierung alle 2 oder 3 Jahre
  • Unzureichende Erfüllung des Anforderungsprofil an  Aufsichtsratsmitglieder soll zu einer freiwilligen Beendigung des Mandats führen

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Oliver Krautscheid
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